Gebührenbefreiung beim Wohnungskauf: Frist abgelaufen – was jetzt gilt
Aktualisiert am 08.09.2026: Die befristete Gebührenbefreiung für den Erwerb von Wohnraum ist für neue Grundbuchsanträge ausgelaufen. Dieser Beitrag erklärt die frühere Regelung und die weiterhin wichtigen Nachweise bei rechtzeitig eingereichten Anträgen.
Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2026
Die Sonderregelung nach §§ 25a bis 25c Gerichtsgebührengesetz betraf Grundbuchsanträge, die nach dem 30. Juni 2024 und vor dem 1. Juli 2026 beim Gericht einlangten. Ein innerhalb dieses Zeitraums unterschriebener Kaufvertrag allein genügte nicht. Für einen heute neu eingereichten Antrag kann diese befristete Befreiung daher nicht mehr eingeplant werden.
Quelle: Bundesministerium für Justiz: Richtlinie zur temporären Gebührenbefreiung.
Was bei bestehenden Anträgen weiterhin wichtig ist
Die Befreiung war auf eine Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro begrenzt. Für den darüberliegenden Teil fiel die Gebühr an. Überstieg die Bemessungsgrundlage zwei Millionen Euro, bestand keine Befreiung. Diese Grenzen bleiben auch bei der Prüfung rechtzeitig eingereichter Anträge relevant.
Wer die Befreiung fristgerecht beansprucht hat, sollte den Einreichungsnachweis, die gerichtlichen Unterlagen und die Nachweise zum dringenden Wohnbedürfnis aufbewahren. Hauptwohnsitz und Aufgabe der bisherigen Wohnrechte sind dabei wesentliche Voraussetzungen. Bei einem späteren Wegfall der Voraussetzungen kann eine Nachzahlung entstehen; insbesondere die gesetzliche Fünfjahresfrist ist zu beachten. Lassen Sie offene Nachweisfristen und Änderungen der Nutzung von Ihrer Vertragserrichterin oder Ihrem Vertragserrichter prüfen.
Quelle: BMJ: Voraussetzungen und Nachweise.
Welche Kosten beim heutigen Wohnungskauf einzuplanen sind
Ohne anwendbare Befreiung beträgt die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht grundsätzlich 1,1 Prozent der maßgeblichen Bemessungsgrundlage. Für ein Pfandrecht sind grundsätzlich 1,2 Prozent des eingetragenen Pfandbetrags zu berücksichtigen. Dieser kann wegen einer Nebengebührensicherstellung höher als der ausbezahlte Kredit sein. Kaufpreis, Kreditsumme und eingetragener Pfandbetrag sind daher nicht gleichzusetzen.
Zusätzlich gehören etwa Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtung und gegebenenfalls Vermittlungskosten in die Gesamtkalkulation. Holen Sie vor einer Kaufentscheidung eine Aufstellung für Ihren konkreten Erwerb ein.
Quelle: oesterreich.gv.at: Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch.
So bereiten Sie Ihren Kauf vor
- Kaufpreis, Nebenkosten und Finanzierung gemeinsam kalkulieren.
- Bei einem früheren Antrag Einreichung und Nachweise mit der Vertragserrichtung abgleichen.
- Förderungen des jeweiligen Bundeslands gesondert auf aktuelle Voraussetzungen prüfen.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Immobilie. Die rechtliche Prüfung Ihres Vertrags und einer möglichen Gebührenbegünstigung übernimmt Ihre Rechtsanwältin, Ihr Rechtsanwalt oder Ihr Notariat.