Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der JLB Projects GmbH
für die Nutzung der Website jlb-immo.at, für Immobilienanfragen und für die Anbahnung sowie – soweit wirksam vereinbart – Durchführung von Immobilienleistungen.
Stand: 24. August 2026
§ 1 Betreiberin, Unternehmensangaben und Begriffe
Betreiberin der Website und Anbieterin der hier beschriebenen Leistungen ist die JLB Projects GmbH, Marc-Aurel-Straße 4/16, 1010 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 631126b, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien, UID-Nummer ATU81269707 (nachfolgend „JLB“). Kontakt: office@jlb-immo.at oder über unsere KI-Telefonie unter +43 1 435 10 11.
„Verbraucher“ sind Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinn des § 1 KSchG. „Unternehmer“ sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinn des § 1 UGB. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
§ 2 Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website, für Kontakt-, Suchprofil-, Tippgeber-, Besichtigungs- und Informationsanfragen sowie für Vermittlungs-, Vermarktungs-, Projektentwicklungs-, Projektbegleitungs- oder sonstige Immobilienleistungen von JLB, soweit ihre Geltung vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurde.
Die bloße Veröffentlichung dieser Bedingungen oder der bloße Besuch der Website begründet noch keinen entgeltlichen Vertrag. Vor Abschluss eines konkreten Vertrags wird auf die anwendbaren Bedingungen hingewiesen und eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt.
Individuelle Vereinbarungen, objektbezogene Informationen sowie Bestimmungen eines konkreten Makler-, Kauf-, Miet-, Reservierungs-, Bauträger-, Projektentwicklungs- oder Beratungsvertrags gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor. Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn JLB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 3 Rolle von JLB und jeweilige Vertragspartei
JLB kann je nach Objekt als Immobilienmaklerin, Projektentwicklerin, Projektbegleiterin, Vermarktungsdienstleisterin, Tippnehmerin oder sonstige Dienstleisterin auftreten. Die konkrete Rolle ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, der Objektseite, den vorvertraglichen Informationen und den individuellen Vertragsunterlagen.
Verkäuferin, Vermieterin, Bestandgeberin oder Bauträgerin ist grundsätzlich jene natürliche oder juristische Person, die im konkreten Angebot und Vertrag als Eigentümerin, Projektgesellschaft, Bauträgerin oder Bestandgeberin ausgewiesen wird. Die Verwendung der Marke JLB oder die Darstellung eines Objekts auf dieser Website bedeutet nicht, dass JLB selbst Vertragspartei des Hauptgeschäfts wird.
Verbundene Eigentümer- und Projektgesellschaften sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis sowie eine Tätigkeit als Doppelmaklerin werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften objektbezogen offengelegt. Die Bezeichnung „provisionsfrei“ gilt nur, wenn sie beim konkreten Objekt ausdrücklich verwendet wird, und lässt Erwerbsnebenkosten unberührt.
§ 4 Immobilienangebote, Objektangaben und Verfügbarkeit
Immobilienangebote, Exposés und Website-Inhalte dienen grundsätzlich der Information und stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinn dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Irrtum und Änderungen der Verfügbarkeit bleiben vorbehalten.
Angaben zu Preisen, Flächen, Erträgen, Mieten, Betriebskosten, Nutzungsmöglichkeiten, Widmung, Baufortschritt, Übergabeterminen, Ausstattung und sonstigen Objektmerkmalen beruhen auf dem bei Veröffentlichung verfügbaren Informations- und Planungsstand. Angaben von Eigentümern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Behörden oder sonstigen Dritten werden nach sorgfältiger Plausibilitätsprüfung weitergegeben.
Gesetzliche Prüf-, Aufklärungs- und Informationspflichten von JLB, ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sowie individuell vereinbarte Vertragsinhalte bleiben unberührt. Interessenten haben die für ihre Entscheidung wesentlichen rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umstände anhand der verbindlichen Unterlagen und erforderlichenfalls mit eigenen fachkundigen Beratern zu prüfen.
§ 5 Pläne, Flächen, Visualisierungen und Ausstattung
Pläne, Grundrisse, Renderings, Musterbilder, Möblierungs- und Gestaltungsvorschläge sowie vergleichbare Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Abgebildete Möbel, Fahrzeuge, Pflanzen, Dekorationen und Ausstattungsgegenstände sind nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei noch nicht fertiggestellten Projekten können technisch, planerisch oder behördlich erforderliche Änderungen eintreten. Änderungen sind nur im gesetzlich zulässigen, sachlich gerechtfertigten und für die betroffene Vertragspartei zumutbaren Umfang zulässig. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften werden dadurch nicht aufgehoben.
Für verbindliche Maße, Flächen, Berechnungsmethoden, Ausführung und Ausstattung sind ausschließlich die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen samt ausdrücklich einbezogenen Plänen, Bau- und Ausstattungsbeschreibungen und sonstigen Beilagen maßgeblich.
§ 6 Anleger-, Ertrags-, Steuer- und Finanzierungsinformationen
Angaben zu Quadratmeterpreisen, Mieten, Renditen, Wertentwicklungen, Finanzierungen, steuerlichen Auswirkungen oder laufenden Erträgen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert – unverbindliche Modellrechnungen oder Prognosen auf Basis der jeweils angegebenen Annahmen. Sie stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
Tatsächliche Ergebnisse können insbesondere durch Leerstand, Mietausfälle, Instandhaltung, Finanzierungskosten, Zinsentwicklung, Steuern, Betriebskosten, Rechtsänderungen, Marktveränderungen und persönliche Verhältnisse abweichen. Informationen von JLB ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung. Ausdrücklich übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Anfragen, Unterlagen und Vertragsabschluss
Allgemeine Kontakt-, Besichtigungs-, Suchprofil- und Informationsanfragen sowie die Anforderung eines Exposés sind unverbindlich. Sie begründen für sich allein weder einen entgeltlichen Makler- oder Beratungsvertrag noch einen Anspruch auf Abschluss eines Hauptvertrags.
Kaufanbote, Mietanbote, Reservierungsvereinbarungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen können bereits rechtlich bindend sein. Vor ihrer Abgabe werden die jeweils wesentlichen Bedingungen und Verbraucherinformationen gesondert zur Verfügung gestellt. Kauf-, Miet-, Bauträger- und sonstige Hauptverträge kommen nur durch die erforderlichen übereinstimmenden Erklärungen und in der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Form zustande.
Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, ist zulässig, soweit keine strengere gesetzliche oder vertragliche Form vorgeschrieben ist. JLB schuldet keine ständige Verfügbarkeit der Website; zumutbare Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben vorbehalten.
§ 8 Besondere Bedingungen für Immobilienmaklerleistungen
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn JLB beim konkreten Objekt ausdrücklich als Immobilienmaklerin tätig wird. Ein Maklervertrag entsteht nicht allein durch den Besuch der Website oder eine allgemeine Anfrage, sondern erst durch eine entsprechende Beauftragung oder die erkennbare Inanspruchnahme einer Maklerleistung nach Erhalt der erforderlichen Informationen.
Verbraucher erhalten vor Abschluss des Maklervertrags insbesondere eine schriftliche Übersicht über die Tätigkeit von JLB als Immobilienmaklerin, die voraussichtlichen Nebenkosten einschließlich einer allfälligen Provision samt Umsatzsteuer, eine mögliche Doppelmaklertätigkeit, ein allfälliges familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis und die wesentlichen bekannten Umstände des zu vermittelnden Geschäfts.
Ein Provisionsanspruch entsteht nur nach Maßgabe des Maklergesetzes und der konkret getroffenen Provisionsvereinbarung, wenn das vermittelte Geschäft durch die vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit von JLB rechtswirksam zustande kommt. Höhe, Fälligkeit und Zahlungspflicht werden objektbezogen offengelegt. Für allgemeine Kontaktanfragen fällt keine Provision an.
Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Erstauftraggeberprinzip. Mit einem Wohnungssuchenden wird eine Provision nur vereinbart, wenn dies nach § 17a MaklerG zulässig ist. Gesetzliche Dokumentations- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
§ 9 Verbraucherinformationen, Fernabsatz und Rücktritt
Wird ein entgeltlicher Dienstleistungs- oder Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, erhält der Verbraucher rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, eine Rücktrittsbelehrung, das Muster-Rücktrittsformular und eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Mit der Dienstleistung vor Ablauf dieser Frist wird nur begonnen, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Bei einem Rücktritt nach einem solchen vorzeitigen Leistungsbeginn kann ein anteiliges Entgelt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Ein Verlust des Rücktrittsrechts tritt erst bei vollständiger Vertragserfüllung und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
Diese Bestimmungen betreffen den jeweiligen Dienstleistungs- oder Maklervertrag. Besondere Form-, Informations-, Sicherungs- und Rücktrittsvorschriften für das Hauptgeschäft, insbesondere nach KSchG, FAGG, MaklerG oder BTVG, bleiben unberührt.
§ 10 Tippgeberinnen und Tippgeber
Die bloße Übermittlung eines Hinweises begründet keinen Vergütungsanspruch. Ein Anspruch auf eine Tippgeberprämie besteht nur, wenn JLB den konkreten Tipp sowie Höhe oder Berechnung der Prämie vorab zumindest in Textform bestätigt hat.
Ein vergütungsfähiger Tipp muss JLB bei Eingang unbekannt, rechtmäßig übermittelt, hinreichend konkret und für ein innerhalb des vereinbarten Zeitraums zustande gekommenes Hauptgeschäft ursächlich sein. Voraussetzung ist außerdem, dass JLB die vereinbarte Provision, das Entgelt oder den ausdrücklich festgelegten wirtschaftlichen Erfolg aus dem Hauptgeschäft erhält. Bei mehreren Hinweisen ist grundsätzlich der zuerst nachweislich eingegangene und von JLB bestätigte Tipp maßgeblich.
Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Bestandgeber, Bestandnehmer, berufsmäßige Vermittler und Personen mit einem anderweitigen Vergütungsanspruch erhalten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eine Tippgeberprämie. Tippgeber sind nicht berechtigt, für JLB zu verhandeln, Zusagen zu erteilen, Immobilien zu vermitteln oder Erklärungen entgegenzunehmen. Es entsteht weder ein Arbeits-, Handelsvertreter- noch Maklerverhältnis.
Personenbezogene Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn dafür eine rechtmäßige Grundlage besteht. Die steuerliche Behandlung einer Prämie obliegt dem Empfänger; Unternehmer haben erforderlichenfalls eine ordnungsgemäße Rechnung zu legen.
§ 11 Geldwäscheprävention und Mitwirkungspflichten
Soweit JLB gesetzlichen Sorgfalts- und Prüfungspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegt, ist JLB berechtigt und verpflichtet, insbesondere die Identität des Kunden, seiner Vertreter und wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen und zu prüfen sowie erforderliche Informationen zum Geschäftszweck, zur Mittelherkunft und zu politisch exponierten Personen einzuholen.
Kunden stellen die hierfür erforderlichen, richtigen und aktuellen Angaben und Nachweise rechtzeitig zur Verfügung und informieren JLB über wesentliche Änderungen. Kann eine gesetzlich erforderliche Prüfung nicht abgeschlossen werden, darf oder muss JLB die Begründung oder Fortsetzung der Geschäftsbeziehung sowie die Mitwirkung an einer Transaktion nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ablehnen, unterbrechen oder beenden. Gesetzliche Melde- und Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit und Verwendung von Unterlagen
Überlassene Exposés, Berechnungen, Pläne, Fotos, Daten und sonstige Unterlagen dürfen nur zur Prüfung und Durchführung des jeweils bezeichneten Immobiliengeschäfts verwendet werden. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Die Weitergabe an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder technische Berater sowie an ein für die Finanzierung angefragtes Kreditinstitut ist zulässig, soweit sie für die Prüfung des konkreten Geschäfts erforderlich ist und keine abweichende Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
§ 13 Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte
Texte, Pläne, Grundrisse, Visualisierungen, Bilder, Videos, Grafiken, Marken, Logos und sonstige Inhalte dieser Website sind urheber-, marken- oder leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Nutzung zu privaten Informationszwecken ist zulässig.
Eine kommerzielle Weiterverwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Verbreitung oder automatisierte Auswertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
JLB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach zwingendem Recht sowie gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen und wirksam vereinbarten Umfang.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Aufklärungs- und vorvertraglichen Pflichten aus einem Immobilien-, Bauträger-, Bestand-, Dienstleistungs- oder Maklervertrag werden durch Website-Hinweise nicht eingeschränkt. Für Inhalte externer Websites haftet JLB nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; für deren fortlaufende Verfügbarkeit und unveränderte Inhalte übernimmt JLB keine Gewähr.
§ 15 Datenschutz und Werbung
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine Einwilligung in Werbung oder Newsletter ist weder Voraussetzung für die Bearbeitung einer allgemeinen Immobilienanfrage noch für den Abschluss eines Immobiliengeschäfts. Gesetzlich erforderliche oder vertraglich veranlasste Kommunikation bleibt davon unberührt.
§ 16 Recht, Gerichtsstand, Änderungen und Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU- oder EWR-Staat gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. JLB ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Für ein konkretes Vertragsverhältnis gilt die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder eine gesetzliche Grundlage besteht. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Weitere Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.