Nach der KIM-Verordnung: Was beim Immobilienkredit jetzt gilt
Aktualisiert am 08.09.2026: Die KIM-Verordnung ist am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Das bedeutet mehr Entscheidungsspielraum für Banken, aber weder einen Anspruch auf einen Kredit noch eine automatisch leistbare Finanzierung.
Welche Leitlinien nach der KIM-Verordnung gelten
Die Finanzmarktaufsicht erwartet weiterhin eine solide Vergabe privater Wohnimmobilienkredite. Ihre Orientierungspunkte sind eine Beleihungsquote von höchstens 90 Prozent, ein jährlicher Schuldendienst von höchstens 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens und eine Laufzeit von höchstens 35 Jahren. Das Rundschreiben beschreibt die aufsichtliche Erwartung nach dem Auslaufen der Verordnung; es ist keine Fortsetzung der KIM-Verordnung in derselben Rechtsform.
Diese Maßstäbe sollen grundsätzlich für mindestens 80 Prozent des Neuvergabevolumens angewendet werden. Daraus ergibt sich kein individueller Anspruch auf eine Ausnahme.
Die Beleihungsquote bezieht sich auf den Wert der Kreditsicherheit. Sie bedeutet nicht, dass zehn Prozent des Kaufpreises als Eigenmittel in jedem Fall reichen. Nebenkosten, die Bewertung der Bank und Ihre finanzielle Situation beeinflussen den tatsächlichen Kapitalbedarf. Die Bank prüft jeden Antrag individuell.
Quelle: FMA: Wohnimmobilienkredite und aktuelle Vergabestandards.
Finanzierungsangebote sinnvoll vergleichen
Ein beworbener Zinssatz allein reicht für einen Vergleich nicht aus. Lassen Sie sich für denselben Finanzierungsbedarf Angebote mit nachvollziehbaren Annahmen geben. Vergleichen Sie insbesondere:
- Effektiven Jahreszins, Gebühren und Gesamtbetrag.
- Dauer einer Fixzinsbindung beziehungsweise Anpassung eines variablen Zinssatzes.
- Monatsrate, Laufzeit und Rückzahlungsmöglichkeiten.
- Verbleibende Reserve nach Kauf, Einrichtung und Nebenkosten.
Eine längere Laufzeit kann die laufende Rate senken, zugleich aber die gesamte Zinsbelastung erhöhen. Rechnen Sie auch mit einem Szenario, in dem Einkommen vorübergehend sinkt oder laufende Kosten steigen.
Bei einer Anlegerwohnung zusätzlich prüfen
Stellen Sie erwartete Mieteinnahmen den Finanzierungskosten, nicht umlagefähigen Aufwendungen, Instandhaltung und möglichen Leerständen gegenüber. Eine Wohnung finanziert sich nicht allein deshalb selbst, weil eine Bank den Kauf finanziert. Wertentwicklung, Vermietbarkeit und Rendite sind nicht garantiert.
Der nächste Schritt
Klären Sie Ihren tragfähigen Finanzierungsrahmen, bevor Sie sich verbindlich für eine Immobilie entscheiden. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl passender Objekte. Ein konkretes Kreditangebot und die Bonitätsentscheidung erhalten Sie von Ihrer Bank oder einer dazu befugten Finanzierungsberatung.